Brief an die Bundeskanzlerin

Kategorie: Menschen mit Behinderungen Leserbriefe Veröffentlicht: Mittwoch, 01. Mai 2013 Geschrieben von Dr. Carsten Rensinghoff
Sollten die Wahllokale nicht eine vollumfängliche Barrierefreiheit aufweisen?
Sollten die Wahllokale nicht eine vollumfängliche Barrierefreiheit aufweisen?

Dr. Carsten Rensinghoff, selbst von einer Behinderung betroffen, hat uns schon öfter in Fragen geschrieben, wie mit Behinderten umgegangen wird. Der diesmalige Anlass war eine Entscheidung in Leipzig, wonach die Anfechtung einer Wahl zurückgewiesen wurde, obwohl ein barrierefreier Zugang zu den Wahlurnen nicht gegeben war. Wir veröffentlichen einen Auszug aus seinem Brief an die Bundeskanzlerin (d. Red.)

... Heute (05.04.2013) ist in der Leipziger Volkszeitung zu lesen, dass die vorgenannte Wahl gültig ist, obwohl zahlreiche Wahllokale in Leipzig eine vollumfängliche Barrierefreiheit vermissen ließen. Somit nehmen wir nun an, dass die UN-Behindertenrechtskon­vention, welche Sie, sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, 2009 für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland für rechtsverbindlich erklärten, wert - und wirkungslos ist.

Für zukünftige Wahlen - und die nächste Bundestagswahl, auf welcher Sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wieder zur Bundeskanzlerin gewählt werden wollen, ist ja bereits im September diesen Jahres - nehmen wir uns vor - und werden das auch anderen Menschen mit Behinderung so empfehlen -, wegen der fehlenden Barrierefreiheit in den Wahllokalen, ihrem Wahlrecht nicht nachzukommen. Wie denn auch?

Ich bitte Sie höflichst um eine Stellungnahme und erbitte dieselbe von Ihnen persönlich. Sollte die Stellungnahme von einem Ihrer Mitarbeitenden erledigt werden zeigt das auch, dass Sie für die Probleme der Behinderten kein großes Interesse zeigen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carsten Rensinghoff, Witten