Feinstaub in Witten - eine unendliche Geschichte?
Seit 05. November 2015 bemühe ich mich, zunächst bei Wittens „Umweltmanagerin“, dann bei der letztlich zuständigen Bezirksregierung in Arnsberg, Antworten auf das Feinstaubproblem in Witten zu bekommen.
Zwischenzeitlich informierte ich die Öffentlichkeit in dieser Zeitung in der Ausgabe 1-2016, die im Internet unter www.auf-witten.de nachzulesen ist.
Mittlerweile habe ich am 29.03. von Frau Karoline Karch von der Bezirksregierung Arnsberg eine Antwort auf meine eMail vom 07.03.2016 erhalten.
Ich möchte den geneigten Lesern den wesentlichen Inhalt nicht vorenthalten.
In gewisser Weise ist es ein Lehrstück in Sachen Bürokratie, über das man schmunzeln könnte, wäre unsere Gesundheit und die unserer Nachkommen nicht eine so ernstzunehmende Sache.
Langsam gewinne ich aber den Eindruck, dass nicht unsere Gesundheit die primäre Frage ist, um die es geht, sondern ob man dem besorgten Bürger mit Hinweis auf Paragrafen und Verordnungen nachweisen kann, dass seine kritischen Fragen im Grunde gegenstandslos sind.
Neue Fragen
Aus der Antwort von Frau Karch ergeben sich folgende Erkenntnisse, aber auch neue Fragen:
Zur Umweltzone für Witten
1.Zuständig für die Aufstellung von Luftreinhalteplänen ist die Bezirksregierung Arnsberg.
2.Zuständig für das Ergreifen von Maßnahmen, wie die Errichtung einer Umweltzone wegen Überschreitung der Stickstoffdioxidgrenzwerte, ist die Stadt Witten selber.
Anmerkung:Ein Antrag der Grünen wurde in der Historie negativ beschieden, weil das nicht gut für den Ruf der Stadt wäre …
3.Lägen Erkenntnisse für eine Überschreitung der Feinstaubkonzentrationsgrenzwerte vor, wäre die Bezirksregierung zusammen mit der Stadt Witten zuständig, ggf. als Option eine Umweltzone einzurichten.
Der Bezirksregierung liegen derartige Erkenntnissen aber nicht vor.
Dabei erfolgte die letzte Messung im Jahr 2008, vor 8 Jahren! In welchen Zeiträumen wird hier gearbeitet und geplant?
Zur Feinstaubbelastung in Witten:
1.Da woanders der Feinstaub zurückginge, wird davon ausgegangen, das sei auch in Witten so.
Anmerkung:Offenbar ist die Feinstaubproblematik moderner Dieselmotoren der Bezirksregierung unbekannt.
Oder wird einfach ausgeblendet.
Dabei istdoch allgemein bekannt, dass moderne Dieselmaschinen im Kurzstreckenbetrieb (Busse, LKW's, Taxis), insbesondere im Stop and Go Verkehr der Ruhrstr., nicht die entsprechenden Betriebstemperaturen für eine geeignete Abgasreinigung erreichen oder aufrechterhalten.
2.Die Bezirksregierung will meinen Hinweis über das vermehrte LKW Aufkommen trotz Durchfahrtverbots in der Ruhrstrasse an die Stadt Witten zumindest weiterleiten.
Zur Forderung nach einem kontinuierlichen Messverfahren
1.Seitens der Bezirksregierung wird der Einsatz von Passivsammlern, ohne Betrachtung der Spitzenbelastungen in den Hauptverkehrszeiten, als ausreichend betrachtet, da nur der Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid betrachtet wird.
Anmerkung:Die EU betrachtet dagegen auch den stündlichen Mittelwert seit 01.01.2010 und nicht nur das Jahresmittel, welches erst seit 01.01.2015 eingehalten werden muss, nachzulesen auf der Internetseite:
http://ec.europa.eu/environment/air/quality/standards.htm.
Laut einigen Artikeln der WAZ werden die Ergebnisse der Passivsammler aus dem Jahre 2015 noch unter Verschluss gehalten. Hier wird offenbar befürchtet, dass dank EU Verordnung ggf. die Ruhrstr. verkehrstechnisch eingeschränkt werden müsste.
Zur Messung der Feinstaubkonzentration in Stahlwerksnähe
1.Die in der Messstation WIM2 ermittelten Überschreitungen beim Feinstaub werden nur im Jahresmittel ausgewertet, die monatlichen Überschreitungen dagegen werden nicht herangezogen.
Zur Messung des Staubniederschlages im Umfeld der Edelstahlwerke
1.Auch hier werden die in den Messpunkten WITT001 - WITT004 ermittelten Überschreitungen des (Grob-)Staubniederschlags nur als Jahresmittelwerte ausgewertet, die monatlichen Überschreitungen fallen unter den Tisch.
Sonderfallprüfung zu Nickeldeposition:
1.Obwohl die Messwerte etliche Grenzwertüberschreitungen, unter anderem sogar auch die des Jahresmittelwertes aufweisen, sei ein hinreichender Verdachtsmoment laut der Bezirksregierung Arnsberg nicht gegeben. Sie verweist dazu auf Ziffer 4.8 der TA Luft. (Technische Anweisung Luft)
Unter dieser Ziffer findet man, dass die TA Luft für hinreichende Verdachtsmomente für eine Sonderfallprüfung Nickel nicht heranzieht und somit solch eine Sonderfallprüfung nicht zu begründen sei.
Das Fazit
Bisher ist kein einziges der von mir angesprochenen Probleme gelöst worden. Immerhin hat sich die Bezirksregierung zu einer ausführlichen Antwort durchgerungen.
Daraus geht aber eine gravierende Unterschätzung hervor, wie sich eine Vergiftung der Umwelt auf uns Menschen auswirkt.Hier wird sich erst etwas ändern, wenn sich die Betroffenen selber zusammentun und wehren.