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Klage und Eilantrag gegen Land NRW wegen Verfassungsschutzbericht 2019

Kategorie: Kommunalwahl Witten 2020 Veröffentlicht: Sonntag, 23. August 2020 Geschrieben von AUF Witten

Einladung zum Pressegespräch am Mittwoch, 26.08.20, 18 Uhr im Treff International, Bahnhofstraße 70 (unter Beachtung der Corona-Hygiene-Standards)

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Namen des Vorstandes von AUF Witten möchte ich Sie herzlich einladen zu einem Pressegespräch, wo wir Sie näher über unsere Klage informieren und uns gerne Ihren Fragen zu den Umständen und Hintergründen stellen wollen.

Der Verfassungsschutzbericht 2019 des Landes NRW wurde am 9. Juni 2020 von Innenminister Reul der Presse vorgestellt.

Darin sind falsche Behauptungen über die kommunalen Wahlbündnisse der AUF Bewegung (AUF wie Alternativ, Unabhängig, Fortschrittlich) enthalten. Wir gehen davon aus, dass mit Herausgabe kurz vor den Kommunalwahlen in diskriminierender und unzulässiger Weise zu Lasten der AUF Kommunalwahlbündnisse Einfluss auf das Wahlverhalten genommen wird.

Auch unser mittlerweile neues Logo mit Regenbogen widerspricht entschieden den Behauptungen des Verfassungsschutzes!
Auch unser mittlerweile neues Logo mit Regenbogen widerspricht entschieden den Behauptungen des Verfassungsschutzes!

Deshalb hat sich AUF Witten zusammen mit AUF Gelsenkirchen, NV AUF geht’s Neukirchen-Vluyn und BergAUF Bergkamen zu einer Klage gegen die Inkriminierung zusammengeschlossen.

Damit verbunden ist ein Eilantrag, die fraglichen Stellen im Verfassungsschutzbericht unkenntlich zu machen und solange nicht mehr zu verteilen, weil sonst zu befürchten ist, dass unser Ansehen und Einfluss in der Bevölkerung nicht wiedergutzumachend geschädigt werden.

In der Sache handelt es sich um zwei Behauptungen:

1. Die Kommunalwahlbündnisse stellten einen „strukturellen Unterbau der MLPD“ dar

2. Alternativ-unabhängig-fortschrittlich als gemeinsames Kennzeichen der Wahlbündnisse wird vom Verfassungsschutz auf den Index des Verdachts verfassungsfeindlicher Bestrebungen gesetzt.

Konkrete Beweise für diese Behauptungen legt der Bericht nicht vor, es fehlt an jeglichen tatsächlichen Anhaltspunkten dafür, dass sich unsere Zielsetzung oder praktische Tätigkeit gegen Verfassungsgrundsätze oder gar den Gedanken der Völkerverständigung richten.

Auch fehlt bezüglich der Behauptung des strukturellen Unterbaus der MLPD jeglicher Sachvortrag oder gar Beleg, der diese Wertungen rechtfertigen könnte.

Die Aufnahme unseres Wahlbündnisses in diesen Bericht erfolgt offensichtlich nur deshalb, weil wir mit unserer konsequenten weltanschaulichen Offenheit als einem wesentlichen Prinzip unserer Überparteilichkeit nicht bereit sind, MLPD-Mitglieder aus einer Zusammenarbeit mit uns auszugrenzen.

Diesem staatlich verordneten Antikommunismus à la Mc Carthy werden wir uns nicht unterordnen, und wir werden aus der Mitarbeit von MLPD Mitgliedern auch künftig kein Geheimnis machen.

Grundsätzlich gilt, dass wir an keine Beschlüsse anderer Parteien oder Organisationen gebunden sind. Unsere Politik ist und bleibt unabhängig. Einzig unsere Mitglieder entscheiden darüber, mit wem wir zusammenarbeiten oder nicht und keinesfalls der Verfassungsschutz oder die Landesregierung.

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