Verwaltungsgericht Düsseldorf gibt antikommunistischer Hetze des Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ einen Freifahrtschein
Am 18.05.2022 fand vor der 20. Kammer des VG Düsseldorf ein denkwürdiger Prozess gegen das Land Nordrhein-Westfalen/Verfassungsschutz statt. Geklagt hatten MLPD (AZ: 20 K 4761/20) und die Kommunalen Wahlbündnisse AUF Gelsenkirchen, AUF Witten, NV Auf geht’s‘ Neukirchen-Vluyn und BergAUF Bergkamen (AZ: 20 K 4760/20) gegen Diffamierungen und Unterstellungen im Verfassungsschutzbericht 2019. Beide wurden durch unsere Kanzlei und die Anwälte Roland Meister und Peter Klusmann vertreten.
Die MLPD wurde dort bezichtigt, sie arbeite auf kommunaler Ebene „verdeckt“. Die überparteilichen Bündnisse seien nicht überparteilich, sondern „struktureller Unterbau“ der MLPD. Sie wurden im „Index“ des Berichts direkt nach Al-Qaida (!) als angeblicher „Verdachtsfall“ angeführt.
Nach 3,5-stündiger Verhandlung und langer Beratungspause erklärte das Gericht all dies für völlig rechtmäßig.
Und das, nachdem die Vertreterinnen und Vertreter der überparteilichen Wahlbündnisse sachkundig und konkret die überparteiliche Arbeit der Bündnisse deutlich gemacht hatten. Die Vertreter des Inlandsgeheimdienstes konnten dagegen nicht eine einzige Aussage der Wahlbündnisse als Beleg für den angeblichen Verdacht einer „Verfassungsfeindlichkeit“ anführen.
Noch nicht einmal das ist jedoch nach Ansicht des Gerichts notwendig. In der Nähe der „Verfassungsfeindlichkeit“ ist man künftig nach der Logik von Geheimdienst und Gericht bereits dann, wenn man mit Mitgliedern der MLPD zusammenarbeitet und die MLPD nicht wenigstens in aller Öffentlichkeit attackiert. Ausdrücklich erklärte die Vorsitzende zur Begründung: „Vom Verhalten und Zielen der MLPD hätten sich die Kläger nicht distanziert.“ Die Aufnahme könne vermieden werden, wenn man sich der „MLPD-Mitglieder entledige“.
Damit würden die Bündnisse aber gerade jede Überparteilichkeit verlieren, machten ihre Vertreter deutlich. Überparteilichkeit bedeutet ja, dass Parteilose und Mitglieder verschiedener Parteien gleichberechtigt zusammenarbeiten, mit Ausnahme von Faschisten und religiösen Fanatikern. Staat dessen fordern Geheimdienst und Gericht eine pseudo-Überparteilichkeit unter Ausschluss von Kommunisten. Statt der viel beschworenen mündigen Bürgern wird in Zeiten der Rechtsentwicklung antikommunistisches Duckmäusertum gefordert.
An die MLPD gerichtet führte das Gericht aus, dass ja unbestritten Mitglieder der MLPD in solchen Bündnissen arbeiten, weshalb man von „verdeckter“ Arbeit sprechen dürfe. Dabei wurde im Prozess sehr detailliert vorgetragen, dass die MLPD es eben nicht verdeckt, dass auch Mitglieder ihrer Partei in solchen Bündnissen arbeiten. So haben die heutige Parteivorsitzende Gabi Fechtner oder die Internationalismusverantwortliche Monika Gärtner-Engel bei ihren Kandidaturen für solche Bündnisse in der Öffentlichkeit ausdrücklich und mehrfach darauf hingewiesen, dass sie auch in der MLPD seien, was in der Presse erst recht breitgetreten wurde. „Hier wird mit zweierlei Maß gemessen“, kritisiert Rechtsanwalt Roland Meister. „Wenn die neue DGB-Vorsitzende aus der SPD kommt, ist das völlig normal. Wenn Kommunisten für überparteiliche Bündnisse kandidieren, soll es anrüchig sein und der öffentlichen Verhetzung unterliegen? Auch hier gilt, dass man den Anfängen wehren muss.“
Die nächste Instanz ist das Oberverwaltungsgericht für das Land NRW...