Beitrag zum Antrag zum Bürgerbegehren Kornmarkt auf der Ratssitzung am 3. Februar 2020
Das Bürgerbegehren aus formalen Gründen nicht zuzulassen, wie es die Verwaltung mit Unterstützung der SPD und CDU eingebracht hat, ist ein politisches Armutszeugnis.
Sich einem Votum der Bürger nicht zu stellen, ist im Grunde ein Eingeständnis dafür, dass Sie wissen, dass es in der Wittener Bevölkerung keine Mehrheit für die Bebauung gibt.
Dass es um die Gestaltung 2018 eine breite öffentliche Beratung gegeben hätte, ist in dem Zusammenhang kein Argument, sondern nur eine Schutzbehauptung u.a. von der SPD.
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Leserbrief zum WAZ Artikel „Bürgerbegehren: Landesinitiative lobt die Stadt“
Wie Sie berichten, will die Stadt dem Rat empfehlen, das geplante Bürgerbegehren für einen grünen Kornmarkt für unzulässig zu erklären. Dazu grundsätzlich zwei Dinge:
Erstens ist es fragwürdig, dass der Rat der Stadt, mit dessen Beschluss zur Bebauung des Kornmarkts viele Wittener nicht einverstanden sind, darüber befinden soll, ob ein Bürgerbegehren gegen seinen Beschluss zulässig sei oder nicht.
Zweitens wäre es schön, wenn mit dem Bürgerbegehren tatsächlich für einen grünen Kornmarkt abgestimmt werden könnte. Das entspräche genau der Forderung von AUF Witten, mit der wir letzten Sommer in die Öffentlichkeit gegangen sind. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens haben von AUF Witten zwar die Forderung kopiert, lassen in Wirklichkeit aber für ein Konzept einer alternativen Bebauung abstimmen mit Bühne, Sozialwohnungen und Kulturzentrum. Wer einen grünen Kornmarkt ohne Versiegelung als notwendige Maßnahme gegen die Auswirkungen von Extremhitze und Starkregen fordert, [...]
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