"Es war noch nie ein Geheimnis, dass die MLPD in AUF mitarbeitet"
Ich war 16 Jahre für das überparteiliche Personenwahlbündnis AUF im Rat der Stadt Witten. Dass das Verwaltungsgericht Düsseldorf diese Überparteilichkeit bestreitet und der MLPD vorwirft, sie würde in den Kommunalwahlbündnissen „verdeckt arbeiten“, ist ein politisch motiviertes Fehlurteil. Es war noch nie ein Geheimnis, dass die MLPD in AUF mitarbeitet – schließlich habe ich auch in meiner Zeit als Ratsmitglied offen für die MLPD zu Wahlen kandidiert
Zur Überparteilichkeit gehört eben, dass auch Marxisten-Leninisten im Bündnis mitarbeiten. Ausgeschlossen sind dagegen Rassisten, Faschisten und religiöse Fanatiker. Zu jeder Mitgliederversammlung wird die Öffentlichkeit eingeladen – auch die WAZ, die aber nie gekommen ist. Jeder Anwesende kann sich davon überzeugen, dass alle Mitglieder gleichberechtigt auf Augenhöhe mitarbeiten und niemand dominiert. Doch das Gericht urteilte ganz im Sinne der antikommunistischen Staatsräson.
Nach dieser ist politisch alles erlaubt, nur keine gleichberechtigte Mitarbeit von Marxisten-Leninisten. Diese Klarheit hat auch was Gutes. Die tatsächliche Überparteilichkeit der Bündnisse unter Einschluss von Marxisten-Leninisten wird unterstrichen. Auch wenn es dem Verwaltungsgericht und Verfassungsschutz nicht passt: Die Bündnisse lassen sich von ihren überparteilichen Prinzipien nicht abbringen.
Achim Czylwick