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AUF Witten klagt gegen Land NRW wegen Verfassungsschutzbericht 2019

Veröffentlicht: Freitag, 28. August 2020 Geschrieben von AUF Witten

Gib Antikommunismus keine Chance!AUF Witten und drei weitere kommunale AUF Bündnisse aus Gelsenkirchen, Bergkamen und Neukirchen-Vluyn haben das Land NRW beim Verwaltungsgericht Düsseldorf verklagt.

Die Erwähnung der AUF Bündnisse im Verfassungsschutzbericht 2019 kurz vor den Kommunalwahlen bedeutet eine direkte Wahlbehinderung, stellt eine massive Diskriminierung dar und greift unmittelbar in ihre demokratische Rechte und Freiheiten ein.

Ohne jegliche Beweise oder Sachvorträge wird behauptet, die Kommunalwahlbündnisse stellten einen „strukturellen Unterbau der MLPD“ dar.

Alternativ-unabhängig-fortschrittlich, ein gemeinsames Merkmal der Wahlbündnisse, wird aus diesem Grund mit dem Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen belegt.

Laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen für die Annahme solcher Bestrebungen „tatsächliche Anhaltspunkte von hinreichendem Gewicht“ bestehen, z.B., dass sich Zielsetzung der Bündnisse oder praktische Tätigkeit gegen Verfassungsgrundsätze oder gar den Gedanken der Völkerverständigung richteten. (BVerfG, Beschl. v. 24.05.2015 – 1 BvR 1072/01)

Diese Anhaltspunkte von hinreichendem Gewicht liefert der Bericht nicht.

Außerdem fehlt der Nachweis für den Ausgangspunkt des Verdachts. Die Behauptung, AUF Bündnisse seien struktureller Unterbau der MLPD, ist aus der Luft gegriffen und kann von der nie verheimlichten Mitarbeit von Mitgliedern der MLPD in der AUF Bewegung nicht abgeleitet werden.

Diese Behauptung greift den Kernbereich der AUF Bündnisse als überparteiliche Zusammenschlüsse von Personen an. Die Überparteilichkeit unabhängig von Weltanschauung und Parteizugehörigkeit auf antifaschistischer Grundlage ist ein Wesensmerkmal dieser AUF Bewegung.

MLPD und AUF Personenwahlbündnisse sind unabhängig voneinander, keinen gegenseitigen Weisungen oder Beschlüssen unterworfen und keine Teile eines übergeordneten, von einander abhängigen Ganzen, wie der Begriff Struktureller Unterbau suggeriert.

Ziel der CDU/FDP-Landesregierung ist es wohl, die AUF Bewegung mit dem Damoklesschwert „Verdacht der Verfassungsfeindlichkeit“ zur Aufgabe ihrer tatsächlichen Überparteilichkeit zu bewegen. Erwartet wird eine Selbstzensur wie in der US McCarthy Ära, wonach Menschen und Organisationen antikommunistisch ausgegrenzt werden sollen, die eine sozialistische bzw. kommunistische Vorstellung von der gesellschaftlichen Perspektive haben.

Mit einem Eilantrag wird auf eine zügige Befassung hingewirkt, da ein Warten auf das Hauptsacheverfahren den erwartbaren Nachteil in den Kommunalwahlen nicht abwenden könnte.

Aktenzeichen und Zuständigkeit beim Verwaltungsgericht Düsseldorf betr. Klage und Eilantrag gegen Land NRW wegen Verfassungsschutzbericht 2019
1. Eilverfahren nach § 123 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO): 20 L 1580/20
2. Klageverfahren: 20 K 4760/20
Zuständig ist die 20. Kammer des Verwaltungsgerichts
Vorsitzende der 20. Kammer ist Frau Dr. Nicola Haderlein
Sie ist gleichzeitig Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts

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