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Wahlbündnisse klagen Verfassungsschutz an

Veröffentlicht: Mittwoch, 11. Mai 2022 Geschrieben von AUF Witten
Logos der klagenden Bündnisse gegen den Verfassungsschutz
Logos der klagenden überparteilichen kommunalen Wahlbündnisse (von li. nach re.): AUF Gelsenkirchen, AUF Witten, BergAUF Bergkamen und NV AUF Geht's - Neukirchen Vluyn

Am 18. Mai 2022 wird vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf eine interessante Klage verhandelt: „Kommunales Wahlbündnis AUF Gelsenkirchen und andere gegen das Land Nordrhein-Westfalen“.

Die überparteilichen kommunalen Wahlbündnisse AUF Witten, AUF Gelsenkirchen, BergAUF Bergkamen und NV AUF geht’s aus Neukirchen-Vluyn klagen den Verfassungsschutz NRW wegen verleumderischer und unwahrer Aussagen an, die im Verfassungsschutzbericht verbreitet werden.

Die Überparteilichkeit der AUF-Bündnisse - AUF steht für Alternativ – Unabhängig – Fortschrittlich - wird vom Verfassungsschutz bestritten. Er bezeichnet die Wahlbündnisse, die in Bergkamen, Gelsenkirchen, und Neukirchen-Vluyn im Stadtrat sind, als „strukturellen Unterbau der MLPD“, also der Marxistisch-Leninistischen-Partei Deutschland. Das wollen sich die Wahlbündnisse nicht bieten lassen, wenn gleich es kein Geheimnis ist, dass auch MLPD-Mitglieder darin mitarbeiten. Nach dieser abstrusen Logik wären viele Gewerkschaften oder Vereine im Ruhrgebiet der „strukturelle Unterbau der SPD“.

Der Vorstandssprecher von AUF Witten, Romeo Frey, fragt „Warum?“ und erklärt: „Weil wir überparteilich sind und uns weigern, der herrschenden antikommunistischen Doktrin zu folgen. Wir arbeiten mit allen Demokraten auf Augenhöhe zusammen, auch mit Marxisten-Leninisten! Bei uns hat Antikommunismus keine Chance! Das ist eine wichtige Lehre aus der Geschichte.“

Diese Überparteilichkeit ist auf kommunaler Ebene ein überlegenes Prinzip. Es hilft dabei, konsequent nur von den Interessen der breiten Masse der Bevölkerung auszugehen. Den etablierten Parteien ist das angesichts ihres schwindenden Einflusses offenbar ein Dorn im Auge. Da kommt der Verfassungsschutzbericht wie gerufen, um ohne jede inhaltliche Begründung alle Vorschläge und Anträge von AUF zurückzuweisen.

Juristisch vertreten werden die Bündnisse durch Rechtsanwalt Roland Meister aus Gelsenkirchen, der in ähnlicher Sache schon den Frauenverband Courage erfolgreich vertrat. Er bewertet die Aussagen des Verfassungsschutz-Berichtes so: „Es stellt eine massive Diskriminierung dar, die unmittelbar in die demokratischen Rechte und Freiheiten der Wahlbündnisse eingreift. Bei den Kommunalwahlen waren sie eine direkte Wahlbehinderung und im Ergebnis eine antikommunistisch motivierte Wahlbeeinflussung zum Nachteil demokratischer überparteilicher Kräfte.“

Diese Wahlbehinderung hat in Witten mit dazu beigetragen, dass das ab 2004 erreichte Ratsmandat bei der letzten Kommunalwahl 2020 nicht mehr verteidigt werden konnte. Ein Eilantrag noch vor den Kommunalwahlen wurde mit Begründungen abgelehnt, die die Bündnisseals abenteuerlich bezeichnen. So reicht dem Verfassungsschutz allein die Tatsache, dass in 2 Städten MLPD-Vertreter und AUF Bündnisse im selben Gebäudekomplex ansässig sind, als Beweis dafür, die Bündnisse seien „personell mit der MLPD verflochten“.

Die AUF-Bündnisse rufen dazu auf, ihnen bei der Gerichtsverhandlung den Rücken zu stärken. Eine Versammlung vor dem Gerichtsgebäude, Düsseldorf, Bastionstraße 39, soll am 18.05.22 um 9 Uhr auf den Prozess aufmerksam machen und die Hintergründe aufhellen. Sie wird noch angemeldet. Nach Prozessende wird das Ergebnis bekannt gegeben.

 

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