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Die AUF-Bewegung lässt sich nicht vom Verfassungsschutz bevormunden!

Veröffentlicht: Freitag, 20. Mai 2022 Geschrieben von Romeo Frey

Logos der Bündnisse die gegen den Verfassungsschutz klagenDie WAZ Witten berichtete bereits kürzlich über das Urteil, dass es rechtens wäre, überparteiliche Wahlbündnisse wie AUF Witten, in denen Mitglieder der MLPD mitarbeiten, im Verfassungsschutz als Tarnorganisation und strukturellen Unterbau der MLPD zu bezeichnen. Bereits die uns vertretende Anwaltskanzlei Meister & Partner hat dazu eine Pressemitteilung herausgegeben. Auch hat Romeo Frey, Vorstandssprecher von AUF Witten, folgenden Leserbrief verfasst:

Dieses erstinstanzliche Urteil, das die Zusammenarbeit mit der MLPD als verfassungsfeindlich brandmarkt, sendet mit seiner strikt antikommunistischen Ausrichtung ein verheerendes Signal. In einer Zeit drohender Weltkriegsgefahr, einer Zunahme faschistischer Terroranschläge und einer weltweiten Rechtsentwicklung von Regierungen sollten historische Tatsachen nicht ignoriert werden. 1933 hätte ein Bündnis von KPD und SPD nicht nur die Errichtung einer faschistischen Diktatur, sondern auch den zweiten Weltkrieg mit seinen zig Millionen Opfern verhindern können.

Auffallender Weise wird die Behauptung, die AUF Wahlbündnisse seien ein struktureller Unterbau der MLPD, mit keiner Silbe in der Pressemitteilung des Gerichts erwähnt. Diese Behauptung ist aber eine tragende Säule in der „Beweis“-führung des Verfassungsschutzberichts. Sie wurde von allen Vertretern der Wahlbündnisse konkret und grundsätzlich widerlegt. Sie war wohl nicht haltbar, doch an der Einschätzung wird festgehalten.

Überhaupt ignorierte der Ministerialrat vom Verfassungsschutz weitgehend die Ausführungen der AUF-Bündnisse, und fokussierte sich auf die MLPD. Sein Hauptargument für die verdeckte Arbeit der MLPD in den Bündnissen war, dass alle Mitglieder über das Statut der MLPD verpflichtet wären, die Linie und Ziele der MLPD in AUF zu verfolgen. Da die AUF Bewegung überparteilich ist und auch Mitglieder anderer Parteien mitwirken, ist es für uns nichts Ungewöhnliches, wenn diese für ihre Partei eintreten.

Kundgebung beim Gerichtsgebäude in Düsseldorf vor der Gerichtsverhandlung gegen den Verfassungsschutz
Kundgebung beim Gerichtsgebäude in Düsseldorf vor der Gerichtsverhandlung gegen den Verfassungsschutz

Die Frage ist doch, wie verhalten sie sich gegenüber den Zielen von AUF und zur Überparteilichkeit? Hier verschwieg der Ministerialrat, dass es Bestandteil der Linie der MLPD ist, dass sich deren Mitglieder in Selbstorganisationen wie AUF ohne Abstriche für ihre Zielsetzung einsetzen und strikt auf die Einhaltung der Überparteilichkeit wachen. Auch als Lehre aus Fehlern der früheren kommunistischen Bewegung. Das aber ist für die AUF Bewegung das entscheidende Kriterium, inwieweit die Mitarbeit von Mitgliedern anderer Parteien erwünscht ist oder nicht.

Unsere Arbeit zielt nicht darauf ab, die MLPD oder andere Parteien zu unterstützen, wie es in der Pressemitteilung des Gerichts heißt. Wir fördern und unterstützen alle Bestrebungen der Menschen, ihre Sache selbst in die Hand zu nehmen. Wenn das die MLPD ebenfalls macht, können wir aus Sicht der Wahlbündnisse das nur begrüßen.

Im Urteil wird den Wahlbündnissen vorgeworfen, sich nicht von der MLPD und ihren Zielen zu distanzieren. Aufgrund unserer überparteilichen Ausrichtung grenzen wir uns aber nicht in erster Linie von Parteien ab, sondern suchen anhand kommunaler Sachfragen ein möglichst breites Bündnis zur Lösung von Problemen im Interesse der Einwohner zustande zu bringen und zwar auf konsequent antifaschistischer Grundlage.

Bei einer Mitgliedschaft geht es um Einzelpersonen. Sollen wir hier den Maßstab des Verfassungsschutzes anlegen und damit Gesinnungsprüfung und Vorverurteilung Tür und Tor öffnen? Das Gericht bestätigt im Urteil den Verdacht auf Verfassungsfeindlichkeit in den Wahlbündnissen, nur weil wir dazu nicht bereit sind.

Hier wird eine große Keule geschwungen und das ohne jeglichen konkreten Beweis. Die Demokratie, für die wir uns im Umgang miteinander und in unserer Kommunalpolitik tagtäglich einsetzen, ist ein Versprechen des damals revolutionären Bürgertums von 1848, das bis heute gesamtgesellschaftlich nicht eingelöst wurde. Angesichts der zunehmenden Konzentration des Vermögens und Produktionsmitteln in wenigen Händen sollte das niemanden verwundern, Geld regiert die Welt.

Wir wollen am Gedanken einer wirklichen Überparteilichkeit auch unter Einschluss kommunistisch gesinnter Menschen festhalten, Organisationen auf antikommunistischer Grundlage gibt es schon genug. Wie schon Thomas Mann sagte, war das die größte Torheit des 20. Jahrhunderts. Von daher geht es auch darum, etwas Neues, das sich aus gemachten Erfahrungen gebildet hat, zu verteidigen und zu einer starken Kraft zu machen. Die Sache ist also noch nicht erledigt. Wie sinnvoll der Gang in die nächste Instanz ist, wird derzeit beraten.

Romeo Frey
Vorstandssprecher
AUF Witten 

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