Nächste Instanz: Prozess Christian Link gegen RAG
Das Landesarbeitsgericht in Hamm hat den Termin für die Verhandlung des Antrages von Christian Link auf einstweilige Verfügung gegen die RAG festgelegt. Es geht dabei darum, dass er als Betriebsrat das Recht erhalten muss, das Gelände der RAG zu betreten. Die RAG hat gegen Christian Link wegen seiner Enthüllungen von Umweltverbrechen ein Anfahrverbot für alle Zechen verhängt.
Der Antrag auf einstweilige Verfügung wurde in der 1. Instanz abgelehnt und wird jetzt in der 2. Instanz verhandelt.
Der Termin ist am 25. April 2014 um 9 Uhr im Saal 6 (Erdgeschoss) im Landesarbeitsgericht Hamm, Marker Allee 94, 59071 Hamm.
Die überparteiliche Bergarbeiterbewegung "Kumpel für AUF" wird für 8:15 Uhr eine Kundgebung anmelden.
Weitere Informationen dazu:
Das Anfahrverbot für Christian Link muss sofort zurück genommen werden
NDR Fernsehbeitrag im Magazin ZAPP: http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/media/zapp7401.html