Redebeitrag von Ratsmitglied Achim Czylwick im Stadtrat zur Rathaussanierung vom 27.1.2014
Zum Beschluss über die Neuausrichtung der Rathaussanierung Nr. 0844/V15
Frau Bürgermeisterin, meine Damen und Herren,
ich stimme dem Beschlussvorschlag in seiner wesentlichen Aussage zu, das ist für mich die Aufhebung des Beschlusses zur Sanierung des Rathauses mittel eines PPP Models, stattdessen eine Sanierung in Eigenregie der Stadt.
Spätestens seit 2012 war klar, angesichts der in der Praxis gemachten PPP Erfahrungen, dass man davon besser die Finger lässt.
Selbst die Financial Times in Deutschland, als es sie noch gab, musste am 03. März 2012 feststellen, dass PPP zum Kummer der Kämmerer geworden ist.
Das u.a. wegen der Tatsache, dass die versprochenen Festpreise nur Lockmittel der Investoren waren, dass im Kleingedruckten unzählige Leistungen standen, die nicht Teil der Verträge waren und dann extra berechnet wurden. Die Beraterfirmen für die Kommunen gehörten zur PPP-Lobby usw.
Es war zur Regel geworden, dass in der Realisierungsphase mit sogenannten Mehrkostenanmeldungen die Kosten stiegen.
Wenn auf positive Erfahrungen mit PPP hier in Witten verwiesen wird, kann ich das nicht nachvollziehen und frage mich, wie das begründet wird. Mein Ansinnen jedenfalls, die bestehende Verträge, wie zum Schiller Gymnasium einzusehen, wurde mit der Verweis auf den privaten Investor und dessen Vertrauensschutz durch den Kämmerer abgewiesen.
Das PPP Projekt ist mit der Beschlussvorlage vom Tisch.
Die Sanierung des Rathauses in Eigenregie, mit den Ausschreibungen der einzelnen Gewerke, kann nun sogar so etwas wie ein - wenn auch sehr kleines - Konjunkturprogramm für die Region werden.
Doch hinterlässt die Beschlussvorlage auch viele offene Fragen, die gerade die Kostentransparenz und Kostenkontrolle durch den Rat betreffen.
So ist von dem Finanzierungsvorbehalt die Rede, dass die Sanierung den Haushalt entlasten muss, wobei außer zu den Anmietungen nichts nachvollziehbares enthalten ist.
Oder es ist die Rede davon, dass über externe Gutachter der Rat erst ab 50.000 € einbezogen wird. Unabhängig von der Sinnhaftigkeit der Grenzsumme 50.000, möchte ich beantragen, dass der Rat über jeden externen Gutachter, seine Aufgaben und Kosten informiert wird.
Die „Inwertsetzung“ des Rathauses, wie es in der Vorlage heißt, kann sicher viel bedeuten. Auf keinen Fall darf es zu Entwicklungen kommen, wie sie bei Elb-Philharmonie in Hamburg oder beim Bischofssitz in Limburg eingetreten sind.
Mit der Entscheidung der Sanierung des Rathauses in eigener Regie tritt damit die Frage der Kostenkontrolle und Kostentransparenz in den Mittelpunkt der politischen Kontrolle.