Demokratische Rechte weichen für Konzerninteressen
Am 25.04. verhandelte das Landesarbeitsgerichts Hamm die Klage des Bergmanns Christian Link auf einstweilige Verfügung, das von der RAG erteilte Anfahrverbot wieder aufzuheben. Durch die Abweisung der Klage wird erneut deutlich, dass von der Justiz Umweltschutz und der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen den Konzerninteressen zur Sicherung ihrer Maximalprofite untergeordnet werden.
Christian Link ist bei der Bergbauleiharbeitsfirma Deilmann Haniel beschäftigt und war zuletzt als Fördermaschinist auf den Zechenanlagen der Ruhrkohle AG tätig. Als Mitglied der Bergarbeiterbewegung „Kumpel für AUF“ ist er maßgeblich daran beteiligt, den Skandal über die Einlagerung von Giftmüll unter Tage öffentlich zu machen.
In verschiedenen Veranstaltungen und Kundgebungenmachte der Umweltreferent und Kandidat für das Kommunalwahlbündnis AUF Gelsenkirchen bekannt, welche Gefahren von den1,6 Millionen t Giftstoffen in den stillgelegten Bergwerken der Ruhrkohle AG durch das beabsichtigte Zurückfahren der Grubenwasserhaltung ausgehen.
Es besteht ein erhebliches Risiko, dass der seit den 1980er Jahren in den ausgekohlten Stollen eingebrachte Sondermüll geflutet, die hochgiftigen Materialen herausgelöst werden und in das Grund- und Trinkwasser gelangen. Eine regionale Umweltkatastrophe wird sehenden Auges in Kauf genommen. Betroffen davon wären nicht nur das Ruhrgebiet, sondern weite Teile Nordrhein-Westfalen bis hinein in die Niederlande.
Wurden zunächst die immensen Gefahren, die durch die Anhebung des Grubenwasserspiegels entstehen, von den Verantwortlichen bestritten und geleugnet, reagierte die RAG schließlich mit einem Anfahrverbot auf allen ihren Bergwerken. Das kommt einem Berufsverbot gleich. Mit Repressalien, wie einer sofortigen Abmahnung und der Drohung mit einer fristlosen Kündigung versuchte auch die Firma Deilmann Christian Link einen Maulkorb zu verpassen, sollte er sich noch einmal zu diesem Thema äußert.
Das Anfahrverbot der RAG behindert Christian Link ebenso in seiner Tätigkeit als Betriebsrat und stellt seine Rechte für die Kandidatur für die bevorstehenden Betriebsratswahlen in Frage. Auch das spielte für die Gerichte keine entscheidende Rolle. Geht es um die Belange von Unternehmen wie der RAG, müssen selbst Rechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz dabei zurücktreten.
AUF Witten erklärt Christian seine uneingeschränkte Solidarität und fordert die sofortige Aufhebung des Anfahrverbots der RAG sowie die Rücknahme der von Deilmann Haniel ausgesprochenen Abmahnung.
Die bereits begonnene Anhebung des Grubenwassers muss gestoppt, der Sondermüll aus den Bergwerken beseitigt und umweltgerecht entsorgt werden – auf Kosten der Verursacher.
Wer sich für einen konsequenten Umweltschutz einsetzen will, ist in AUF Witten immer willkommen.