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Kündigung der RAG gegen einen Prosper-Kumpel unwirksam

Kategorie: Betrieb und Gewerkschaft Veröffentlicht: Sonntag, 18. Oktober 2020 Geschrieben von Kumpel für AUF

Großer Erfolg vor Landesarbeitsgericht Düsseldorf

Heute bekam ein Bergmann Recht vor der 11. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Aktenzeichen 111 Sa 799/19). Es stellte fest, dass die Kündigung des unter Tage arbeitenden Hauers rechtswidrig und damit unwirksam war. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Das war das erste Urteil in der Berufungsinstanz der ca. 140 insgesamt klagenden Bergarbeiter des stillgelegten Bergwerks-Prosper Haniel.

Der Rechtsanwalt des Klägers, Peter Weispfenning aus Gelsenkirchen kommentiert das Urteil so: „Dieses dürfte eine Signalwirkung für all die anstehenden weiteren Prozesse in der Berufungsinstanz haben! Die RAG hat ihr Versprechen, dass niemand ins Bergfreie fällt, krass gebrochen. Das Gericht hat jetzt festgestellt, dass die Kündigung rechtswidrig war und die Bergleute Recht haben! Es hat sich wieder einmal gezeigt, dass nur wer kämpft, auch gewinnen kann!“

Die Bergarbeiterinitiative Kumpel für AUF steht solidarisch an der Seite aller klagenden Kumpel. Sie merkt an, dass „der Erfolg für alle Betroffenen der Politik der verbrannten Erde, die die RAG betreibt, wichtig ist. Ob gegen die Streichung des Kohle-Deputats, die drohende Grundwassergiftung durch das ansteigenden Grubenwasser, für Mieter-Rechte oder gegen die Kündigungen: Die arbeitenden Menschen im Revier brauchen einen langen Atem, aber Protest und Kampf zahlen sich aus und bekommen die notwendige Solidarität!“

Im und vor dem Gerichtssaal waren an die 20 solidarische Bergleute, Menschen von Kumpel für AUF, Vertreter der MLPD-Bergbaugruppen sowie der Hauptkoordinator der internationalen Bergarbeiterkonferenz, Andreas Tadysiak, und Bergarbeiterfrauen in Courage.

In der fast 2-stündigen Verhandlung wurden die Argumente der RAG sowohl von der Richterin, dem Kläger und seinem Rechtsanwalt zerpflückt. Formal wurde vom Gericht die fehlende Anhörung und Beteiligung des Gesamtbetriebsrats moniert, aber jeder wusste, dass es hier um mehr geht.

Der Kläger lehnte auch unzureichende Abfindungsangebote ab und erklärte im Prozess: „Wir ziehen das jetzt durch!“  Der Erfolg gibt ihm Recht!

Die Bergarbeiterinitiative Kumpel für AUF plant als nächste Protestaktion am 14. November in Bergkamen.

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