Der Montag als Tag des Widerstands gehört den fortschrittlichen Protesten!
Null Toleranz für egoistische und reaktionäre Querdenker- und Corona-Leugner-Aktivitäten!
In den letzten Wochen erleben wir verstärkt wieder Aufmärsche von Corona-Leugnern und Impfverweigerern zumeist als Spaziergänge inszeniert und getarnt. Dort tummeln und marschieren gemeinsam reaktionäre und faschistische Kräfte mit egoistischen Gegnern des Impfens und von notwendigen und sinnvollen Gesundheitsschutzregeln. Ohne Masken, ohne Abstand – und das in der Zeit der hochansteckenden Omikron-Welle - können sie vielerorts ohne jegliches Eingreifen der Polizei marschieren. In den Medien bekommen sie ausführliche Berichterstattung und Aufwertung.
Die egoistische und faschistoide Querdenker- und Corona-Leugner-Bewegung versucht insbesondere den Montag mit ihren Aktivitäten zu besetzen und die Tradition von fortschrittlichen Montagsprotesten zu missbrauchen. Wir sagen: Hände weg vom Montag als Tag [...]
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Kommt zu den regionalen Herbstdemos der Montagsdemo!
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Hochwassergeschädigte und Hartz IV, Anspruch auf Sozialleistungen
Harald Thome‘ Sozialreferent aus Wuppertal hat um Veröffentlichung nachfolgender Kurzinfos zu sozialrechtlichen Ansprüchen von Hochwassergeschädigten gebeten:
Hochwassergeschädigte können Leistungsansprüche nach dem SGB II und SGB XII haben. SGB II für Arbeitsfähige und SGB XII für nicht Arbeitsfähige und Altersrentner.
Die Ansprüche beinhalten:
a. Unterkunftskosten
Die Übernahme von Unterkunftskosten, also auch Hotel- und Pensionszimmern, wenn die derzeitige Unterkunft unbewohnbar ist. Zu den Unterkunftskosten können im Einzelfall auch Kosten für Entsorgung von nicht mehr verwertbarem Hausrat, Stromkosten für Trockner und vergleichbarer Kosten zur Bewohnbarmachung von Wohnungen und auch Eigentum gehören. Ebenso können dazu laufende Kosten für Eigentum (Zinsen und Betriebskosten, aber keine Tilgung) gehören.
Durch die Regelungen im Sozialschutzpaket gelten derzeit alle Unterkunftskosten als angemessen (§ 67 Abs. 3 SGB /§ 141 Abs. 3 SGB XII).
Ein Verweis auf eine Notunterkunft wäre [...]
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