Seit 1886...
Von Achim Czylwick – Ratsmitglied (AUF Witten)
Keine Sorge, die Überschrift ist kein Einstieg in ein Rätsel. Es geht um den 1. Mai. Das ist ein ganz besonderer Monatsanfang, mit keinem anderen auch nur annähernd zu vergleichen. An diesem Tag im Jahre 1886 kämpften erstmals Arbeiter, nämlich in Chicago, für den Achtstundentag. Dafür wurden Arbeiterführer von der US-Justiz zum Tode verurteilt und hingerichtet. Der allgemeine Arbeiterkongress zu Baltimore erklärte daraufhin, den Achtstundentag erst recht durchzusetzen.
Das war der Ausgangspunkt für eine weltweite Bewegung für den Achtstundentag. Der Gründungskongress der II. Internationale in Paris erklärte 1889 den 1. Mai zum Fest- und Kampftag der Arbeiterklasse.
Wer kämpft, kann gewinnen! Wer nicht kämpft, hat schon verloren
von Diana Vöhringer – Mitglied von AUF Witten
Sonntag, der 3. März war ein erhebender Tag. An diesem Tag haben zehntausende Menschen aus dem Ruhrgebiet, darunter auch viele Wittener, den Kollegen bei Opel Bochum gezeigt, dass sie im Kampf um ihre Arbeitsplätze hinter ihnen stehen. Das hat die Opelaner in Bochum bestimmt auch in ihrer Entscheidung bestärkt, mit großer Mehrheit den Erpressungsvertrag des Vorstandes abzulehnen. Denn sie sollten nicht nur auf Lohn verzichten, sondern ihrer eigenen Entlassung, und zwar mit einem festgelegten Datum, zustimmen. Jetzt wird unter den Opel-Kollegen der nächste Schritt diskutiert, nämlich in den Streik um ihre Arbeitsplätze zu treten.
Weiterlesen: Wer kämpft, kann gewinnen! Wer nicht kämpft, hat schon verloren
Brief an die Bundeskanzlerin
Dr. Carsten Rensinghoff, selbst von einer Behinderung betroffen, hat uns schon öfter in Fragen geschrieben, wie mit Behinderten umgegangen wird. Der diesmalige Anlass war eine Entscheidung in Leipzig, wonach die Anfechtung einer Wahl zurückgewiesen wurde, obwohl ein barrierefreier Zugang zu den Wahlurnen nicht gegeben war. Wir veröffentlichen einen Auszug aus seinem Brief an die Bundeskanzlerin (d. Red.)
... Heute (05.04.2013) ist in der Leipziger Volkszeitung zu lesen, dass die vorgenannte Wahl gültig ist, obwohl zahlreiche Wahllokale in Leipzig eine vollumfängliche Barrierefreiheit vermissen ließen. Somit nehmen wir nun an, dass die UN-Behindertenrechtskonvention, welche Sie, sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, 2009 für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland für rechtsverbindlich erklärten, wert - und wirkungslos ist.