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Opel und die Demokratie

Veröffentlicht: Donnerstag, 08. Dezember 2016 Geschrieben von Redaktion Stahlkocher

Anmerkung der Redaktion: Am 17.9. führte die MLPD Bochum einen Infostand zur Betriebsversammlung von Opel Bochum auf dem Vorplatz des Saalbau durch. Was sich dort ereignete, erfahren Sie aus nachfolgender Pressemitteilung, die auch uns übersandt wurde. AUF Witten erklärt sich solidarisch und fordert weitere Aufklärung.

Ultimativ forderte die Personalchefin Koslowski als Mitglied der Opel-Geschäftsleitung, den Infostand der MLPD vor der Opel Belegschaftsversammlung am 17.9. im Saalbau-Witten zu verhindern. Die Verteiler haben sich diesem Diktat nicht gebeugt. Sie haben sich das Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit nicht nehmen lassen.

Der Verantwortliche für den Saalbau rief die Polizei. Der Polizeihauptkommissar Gampe reagierte äußerst aggressiv:er riss einem Verteiler die Rote-Fahne-Magazine aus der Hand.

Ein anderer Verteiler wurde von ihm handgreiflich weg gestoßen. Sämtliches Material wurde beschlagnahmt. Jetzt ermittelt die Polizei gegen die Verteiler wegen Hausfriedensbruch und Widerstand gegen die Staatsgewalt.

Die Tatsachen sehen anders aus:der Polizeieinsatz war ein Verstoß gegen die Grundrechte und es gab eine Körperverletzung durch die Polizei.

Die Opel-Geschäftsleitung wird aufgefordert, alle Versuche der Einschränkung demokratischer Rechte in Zukunft zu unterlassen.

Wir fordern die sofortige Einstellung der Ermittlungen gegen die Verteiler und haben Strafanzeige gegen den rechtswidrigen Polizeieinsatz und die Körperverletzung gestellt. (...)

Die Opel-Geschäftsleitung will die Kollegen mit ihrem antikommunistischen Vorgehen entmündigen. Die Kollegen haben das Recht auf Informationen und bilden sich ihr eigenes Urteil. Viele Kollegen waren empört über den Polizeieinsatz, während die Salafisten einen Infostand in der Innenstadt durchführen.

Der Vorplatz vor dem Wittener Saalbau ist öffentliches Gelände und nicht umzäunt. Ein willkürliches Verbot von Infoständen ist rechtswidrig und wurde schon oft durch verschiedene Gerichte zurückgewiesen.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechtmäßigkeiten von Protestaktionen sogar im Frankfurter Flughafen bestätigt. (Aktenzeichen: 1BvR699/06)

Gerade in den heutigen Zeiten verteidigen wir die demokratischen Rechte und Freiheiten auf antifaschistischer Grundlage! Auch die Geschäftsleitung von Opel als internationalem Konzern muss das Recht auf Meinungsfreiheit anders Denkender respektieren!

Die demokratischen Parteien im Stadtrat sind herausgefordert, dazu beizutragen, dass diese Grundrechte in Witten eingehalten werden. (...)

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