MLPD stellt Eilantrag beim Verwaltungsgericht gegen politische Unterdrückung durch Opel und die Stadtspitze Witten!
Frech behauptet das Kulturforum: „Der Vorplatz gehört zu unserem Gelände und auf diesem gestatten wir generell keine Parteien-Werbung“. Tatsächlich ist der Vorplatz aber ein öffentliches Gelände und das Kulturforum eine „Anstalt öffentlichen Rechts“. Mit 5,8 Millionen € aus Steuergeldern wurde sie allein im Jahr 2013 subventioniert.
Als politische Partei erfüllen wir unseren Auftrag zur politischen Willensbildung. Gut so, dass Millionen Menschen genug haben von den bürgerlichen Parteien und ihrem „weiter so“. Wir machen das „internationalistische Bündnis“ bekannt als eine echte linke Alternative:
gegen den Rechtsruck der Bundesregierung, gegen den rassistischen und faschistoiden Trump in den USA genauso wie gegen die AfD. Das kann jeder unterstützen, der mit den Herrschenden eine Rechnung offen hat und dafür ist, dass sich die Menschen für ihre Interessen und eine menschenwürdige Zukunft zusammenschließen.
Die MLPD kandidiert mit den Kräften des „internationalistischen Bündnisses“ als „internationalistische Liste/MLPD“ zu den Landtagswahlen NRW und zu der Bundestagswahl. Das kapitalistische Übel muss an der Wurzel gepackt werden: „radikal links, revolutionär – für den echten Sozialismus!“ Oder will sich die Stadt Witten und das Kulturforum Witten aus lauter antikommunistischen Beweggründen strafbar machen wegen Wahlbehinderung?
Opelaner und die MLPD haben sich politische Bevormundung noch nie gefallen lassen. Das peinliche Auftreten der Personalchefin Koslowski, die vor der letzten Betriebsversammlung am 17.9. von der Polizei eine Standräumung ultimativ gefordert hatte, steht für den reaktionären Antikommunismus und die undemokratische Haltung der Geschäftsleitung Opel. Mit einer möglichen Schließung des Opel-Werks Eisenach und dem offenen Scheitern der Lüge von den „Gewinnerwerken“ ist die Konzernbelegschaft neu zum Kampf herausgefordert. Weil sie das fürchten, ist die Opel-Geschäftsleitung der Drahtzieher dieser politischen Unterdrückung.
Das Verwaltungsgericht muss entsprechend der demokratischen Meinungs- und Versammlungsfreiheit unseren Infostand genehmigen.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Schweitzer