Anwohner reagierten sofort
Eine Anwohnerin, die den Abriss direkt aus ihrer Wohnung beobachten, fotografieren und filmen konnte, wandte sich an die Stadt Witten. Sie musste zu Ihrem Entsetzen beobachten, dass die Abbruchfirma ohne erkennbare Schutzmaßnahmen weder für die Arbeiter noch die Umwelt, die Platten abbrachen, vom Dach in Container warfen. Den Geräuschen und der Staubentwicklung nach zu schließen, wurden sie anschließend in der Halle zerkleinert.
Die „Kontrollen“ der Stadtverwaltung
Nach mehreren Kontrollen durch den Fachbereich teilte die Stadtverwaltung der Anwohnerin mit, es hätten sich keine Anhaltspunkte für Verstöße ergeben.
Sie wandte sich darauf an AUF Witten. Wir stellten dazu bis jetzt zwei Anfragen. Aus den Antworten des Bürgermeistervertreters Schweppe und der Bürgermeisterin wird folgendes ersichtlich:
- Dem Bauordnungsamt war bekannt, dass sich in unmittelbarer Nähe ein Kindergarten befindet.
- Zu üblichen Arbeitszeiten wurde insgesamt drei Mal kontrolliert, jedes Mal wurde nicht gearbeitet.
- Die privaten Filmaufnahmen sind für die Verwaltung irrelevant, es zählt nur das, was vor Ort als „gegenwärtiger Zustand“ bei der Kontrolle beobachtet werden kann.
- Der „saubere Zustand der Baustelle und die Qualifikation der Abbruchfirma“ sprächen gegen den Verdacht der Anwohnerin, die Abbrucharbeiten seien in den Abendstunden in unzulässiger Weise durchgeführt worden.
- Die staatliche Arbeitsschutzbehörde und die Berufsgenossenschaft hätten keine Bedenken zum Arbeitsschutz gehabt
Offene Fragen
Nachdem sich die Anwohnerin an die staatliche Umweltbehörde der Bezirksregierung in Arnsberg gewandt hatte, wurde ihr von dem zuständigen Sachbearbeiter mitgeteilt:
„Falls weiterhin Dachplatten in der von Ihnen beschriebenen Art und Weise zerbrochen werden, auch nach "Dienstschluss" der Behörden, steht Ihnen frei, über die Polizei Strafanzeige wegen Umweltgefährdung und Gesundheitsgefährdung Dritter zu stellen.“
Da stellt sich doch die Frage, wozu es eigentlich das ganze System der Aufsicht und Behörden gibt, wenn am Ende den schwarzen Peter doch der Anwohner hat?
Einer Zweiten Frage, die von AUF Witten gestellt wurde, wird ebenso ausgewichen, nämlich wie es kommt, dass immer gerade dann kontrolliert worden ist, wenn keine Personen vor Ort sind und keine Firma tätig ist?
Das sieht wie ein dummer Zufall aus. Aber bei einer abzubrechenden Fläche ab 100 m2 gilt als Bedingung für die Abbruchgenehmigung, dass ein Arbeitsplan erstellt werden muss. Dieser muss auf die Vorgehensweise und Arbeitstechniken bei der Entfernung von Asbest und asbesthaltigen Materialien eingehen (und) Angaben zur persönlichen Schutzausrüstung enthalten ... Er enthält auch die genauen Uhrzeiten, wann und an welchen Tagen gearbeitet werden soll (TRGS 519 S. 10).
Die Verbindlichkeit und Gültigkeit der Technischen Regel für GefahrStoffe 519 (Asbest) ist der Bürgermeisterin laut Ihrer Antwort an AUF Witten bekannt. Und doch kommt sie als Schlusssatz zu dem erstaunlichen Ergebnis: „eine Gesundheitsgefährdung der Anwohner hat zu keinem Zeitpunkt bestanden.“
Das darf nicht das letzte Wort in dieser Angelegenheit sein. Wenn solch gravierende Verdachtsmomente vorgebracht werden, müssen Luftproben genommen und auf Asbest untersucht werden, sind strafrechtliche Ermittlungen anhand der vorliegenden Fotobeweise in Gang zu setzen und die von uns gestellten offenen Fragen ehrlich zu beantworten.
Der noch ausstehende zweite Abriss darf nicht so ablaufen wie dieses Mal. Höchste Wachsamkeit ist angebracht!