An wen kann ich mich wenden?
Im Übrigen ist auch ein Kindergarten unmittelbar in diesem Bereich, wo die Kinder während der Abrissarbeiten draußen gespielt haben.
Meine Beschwerde beim Bauordnungsamt hat ergeben, dass dieses nach Rücksprache mit dem verantwortlichen Bauleiter davon ausgeht, dass keine Gesundheitsgefährdung für uns Anwohner besteht. An welche Stelle kann ich mich nun wenden, damit das Dach nunmehr ordnungsgemäß abgebaut wird?
Die Stadt interessiert sich nicht für das, was wir sehen und für vorhandenes Bildmaterial, sondern glaubt nur der Bestätigung des Architekten. Vielleicht wollen Sie dieses Thema einmal aufgreifen.
K.K., Witten
Gefunden in der WAZ
Altbausanierung bringt Asbest-Gefahr mit sich.
Die IG-Bau hat private Bauherren und Bauarbeiter im EN-Kreis zu erhöhter Vorsicht bei Abbruch- und Renovierungsarbeiten aufgerufen.
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“Im vergangenen Jahr ist die Zahl der durch Asbest hervorgerufenen Berufserkrankungen bundesweit angestiegen“, sagt der Bezirksvorsitzende der IG-Bau Bochum-Dortmund, Gerhard Kampschulte.
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Mehr dazu im Artikel im Artikel "Asbest bedroht Stockumer" Hier wird dargestellt, was alles unternommen wurde, um die drohende Gefahr abzuwenden. Auf die Stadtverwaltung und die Bezirksregierung kann man sich dabei allerdings nicht verlassen. Die Dokumentation dazu finden Sie unter folgendem Link |