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Direkte Demokratie?

Veröffentlicht: Samstag, 23. Februar 2013 Geschrieben von Romeo Frey
"Das momentan noch gültige Angebot des einzigen Kaufinteressenten bringt nach Abzug der auf dem Gebäude lastenden Schulden von 350.000 € gerade mal noch 200.000 €.", so Romeo Frey
"Das momentan noch gültige Angebot des einzigen Kaufinteressenten bringt nach Abzug der auf dem Gebäude lastenden Schulden von 350.000 € gerade mal noch 200.000 €.", so Romeo Frey

Von Romeo Frey – Sprecher im Vorstand von AUF Witten

Ende 2011 trat in NRW ein neues Gesetz in Kraft, das angeblich die Mitwirkung der Bürger an Entscheidungen ihrer Kommune stärkt. Stolz verkündete Innenminister Jäger (SPD): „Aus Betroffenen werden Beteiligte“. Die Auseinandersetzung um die Stadtbücherei zeigt aber, was real dran ist an solchen Versprechungen. Zu Angelegenheiten des Kulturforums wird kein Bürgerentscheid zugelassen. Denn das Kulturforum ist schon seit 1.1. 2006 gemäß § 114a der von der SPD-Landes-Regierung 1994 erlassenen Gemeindeordnung eine „Anstalt des öffentlichen Rechts“ mit eigener Satzung und Verwaltungsrat.

Rechte ausgehebelt

Die Satzung des Kulturforums wurde so gestaltet, dass der Rat keinen Einfluss mehr auf Entscheidungen des Kulturforums hat und so auch die Möglichkeit eines Bürgerentscheids ausgeschaltet wurde.

Alleiniges Sagen hat der Verwaltungsrat mit seinen unter Vorsitz der Bürgermeisterin tagenden 15 Mitgliedern aus den Ratsfraktionen.

Warum eigentlich schritt die Kommunalaufsicht damals nicht gegen diese Entrechtung von Rat und Bürgern ein? Sondern tritt erst jetzt auf den Plan, nachdem über 12.000 Wittener ihr Recht auf Bürgerentscheid einfordern? Offenbar hat der Handlungsrahmen der Kommunalaufsicht nicht die Stärkung der Bürgerrechte als Leitlinie, sondern genau das Gegenteil!

Doppelcharakter

Einfach so verramschen?
Einfach so verramschen?

Das ist kein Zufall, denn das Instrument des Bürgerentscheids besitzt einen Doppelcharakter.

Einerseits ist es ein demokratisches Recht, das wahrgenommen und ggf. auch verteidigt werden muss. Doch dazu muss es angewandt werden.

Zum anderen ist es, wie wir

jetzt erleben, vor allem formelles Instrument zur Vortäuschung demokratischer Entscheidungen.

Für beides gibt es Beispiele:

Als Betrugsmanöver bei der Abstimmung über Stuttgart 21, weil die Bürge mit falschen Zahlen manipuliert wurden, wie sich nun zeigt.

Als realer Erfolg aber auch die Abschaffung der Studiengebühren in Bayern.

In Witten überwog bisher eher die Methode des Betrugs bzw. wurden Bürgerbegehren bzw. -entscheide mit formalen haushaltsrechtlichen Einwänden niedergemacht.

Die Liste ist lang:

  • Ende 90 wurde der Celestian“-Bau errichtet trotz rechtskräftigem Bürgerentscheid gegen eine Bebauung des Rathausplatzes.

  • 2002 wurde gegen den Willen von 9.000 Unterzeichnern das Bürgerbegehren zum Erhalt des Stadtbades abgelehnt, weil ein zulässiger Finanzierungsvorschlag fehle. So zählt nur, was die Verwaltung gerade für machbar ansieht.

  • 2003 wurde genau so ein Bürgerbegehren gegen die Schließung der Adolf-Reichwein-Realschule am Standort Annen abgeschmettert.

  • 2007 sammelte die Initiative für den Erhalt aller Grundschulen in einem Bürgerbegehren 13.000 Unterschriften für einen Bürgerentscheid über die Weiterführung der Grundschule Durchholz und griff damit auch erfolgreich die Schulpolitik der SPD an.

Mit einer hauchdünnen Mehrheit im Rat wurde den fiskalpolitischen Erwägungen der Stadtspitze gefolgt und ein Bürgerentscheid abgelehnt. Die CDU, damals pro Bürgerinitiative, wollte eine Niederlage der SPD, aber keineswegs eine Änderung der Schulpolitik.

Ausverkaufpolitik

Mit der aktuellen Umverteilungspolitik der kommunalen Gelder in Kreis, Land und Bund kann der städtische Haushalt nicht saniert werden. Der Verkauf der Stadtbücherei wäre nur ein weiterer Beitrag zur Finanzierung dieser Umverteilung.

Ein solcher Verkauf ist perspektivlos, das wird von immer mehr Menschen so gesehen. Daraus erklärt sich meiner Meinung nach auch der große Erfolg der Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren, das von einer breiten Initiative, darunter auch von AUF Witten, getragen wurde:

Obwohl 4.861 Unterschriften gereicht hätten, unterschrieben 12.046 Wittener gegen den Verkauf des Büchereigebäudes.

Erst unter diesem Druck zog die Bürgermeisterin ihren Antrag zurück, in der Ratssitzung am 31.1.2011 das Bürgerbegehren für unzulässig erklären zu lassen. Die Durchführung eines Bürgerentscheides wurde dennoch hintertrieben, zuerst mit der Methode der Bürgerwerkstatt, danach mit der Unzulässigkeitserklärung der Kommunalaufsicht.

Rat knickt ein

Dagegen hilft nur Druck von unten: mit Unterschriften und vor allem mit kämpferi-schen Aktionen
Dagegen hilft nur Druck von unten: mit Unterschriften und vor allem mit kämpferi-schen Aktionen

Gegen die Stimmen von Ratsmitglied Achim Czylwick (AUF Witten) und des fraktionslosen Hans-Peter Skotarzik knickte der Rat vor der Kommunalaufsicht ein und nahm den eigenen Beschluss für einen Bürgerentscheid wieder zurück.

Lieber werden Verträge mit dem Bürger gebrochen, als mit ihnen zusammen demokratische Rechte gegen die Kommunalaufsicht zu verteidigen.

Schon der Text des abgelehnten Bürgerentscheides, nur noch über den Umzug der Bücherei ins Museum abstimmen zu lassen, ist angesichts der bekanntgewordenen Fakten ein schwer zu verstehender Abstrich von der ursprünglichen Forderung durch die Bürgerinitiative.

Fortlaufend wurden Fakten geschaffen, die den Verkauf des Gebäudes voranbringen.

Das momentan noch gültige Angebot des einzigen Kaufinteressenten bringt nach Abzug der auf dem Gebäude lastenden Schulden von 350.000 € gerade mal noch 200.000 €. Für ein Grundstück dieser Größenordnung und in Premium-Lage ein Skandal.

Schlussfolgerungen

  • Die Politik des kommunalen Ausverkaufs wird gegen die Interessen der Bevölkerung durchgesetzt.

  • Das Recht auf Bürgerentscheid ist unverzichtbar und kann nicht mit der Kommunalaufsicht verhandelt werden.

  • Das Kulturforum muss zurück in die volle Zuständigkeit des Rates.

  • Der Widerstand gegen den Ausverkauf kommunalen Vermögens steht weiterhin auf der Tagesordnung.

  • Es werden nur so viele Rechte zugestanden, wie sie durch Aktionen außerhalb des Rathauses erkämpft werden, mit Demonstrationen, Protesten usw.

Wir in AUF Witten handeln deshalb nach der Devise: Um uns selbst müssen wir uns selber kümmern!

Der eine wartet,
dass die Zeit
sich wandelt.
Der andere packt
sie kräftig an
und handelt.
 
Johann Wolfgang von Goethe

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