AUF Witten bezieht Stellung gegen Sperrklausel
Auf der Wittener Montagsdemo vom 4. Juli 2016 wurde die von der Landesregierung NRW beschlossene Sperrklausel von 2,5% diskutiert. Anwesend als Vertreter von AUF Witten war Ulrich Wagner, Mitglied im Vorstand.
Die Sperrklausel ist zutiefst undemokratisch. Mit ihr wären allein bei der vergangenen Kommunalwahl 2013 9% aller Stimmen unter den Tisch gefallen. Auch das Argument, die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Räte wurde entkräftet:
"Auf der Ratssitzung zum Haushalt standen 90 Tagesordnungspunkte zur Debatte. Das macht eine demokratische Beratung unmöglich und wirft die Frage auf, wer verantwortlich für die angeblich gefährdete Funktionsfähigkeit der Räte ist. Die bunte Vielfalt demokratischer Kräfte oder der bürokratische Verwaltungsapparat?", bezog Ulrich Wagner Stellung.
Generationswechsel bei der Montagsdemo
Die Funktion des Anmelders, Veranstaltungsleiters und Moderators der Montagsdemo wird in jüngere Hände gelegt und wechselt von Romeo Frey auf Jan Vöhringer.
Er ist 28 Jahre alt, gelernter Mechatroniker und arbeitet als Prüfer in einem Großbetrieb. Seit Jahren ist er aktiv im Schutz der natürlichen Umwelt, im antifaschistischen Kampf, in der Arbeiter- und Jugendbewegung. Für ihn sind kleine Verbesserungen zwar wichtig, aber man sollte dem Übel an die Wurzel gehen. Nur so sieht er eine Zukunft für die Jugend, für die er sich besonders stark macht.
Deshalb auch sein Engagement bei der Montagsdemo, weil die Hartz-Gesetze nicht nur Arbeitslose betreffen, sondern gegen die Zukunft der Jugend insgesamt gerichtet sind.
So sehen Demokratie und Meinungsfreiheit für Opel aus:
Personalabteilung lässt Infostand der MLPD von Polizei räumen
Wir dokumentieren einen Skandal, der sich hier im Witten im öffentlichen und vom Recht auf freie Meinungsäußerung geschützten Raum zugetragen hat. Näheres entnehmen Sie bitte nachfolgender Erklärung der Bochumer Betriebsratsliste Offensiv. AUF Witten erklärt seine Solidarität mit der MLPD und ihrem ungehinderten Recht auf einen Infostand bei einer Betriebsversammlung, zumal der Betriebsrat, der in dieser Zeit das Hausrecht hatte, keinerlei Einwände vorgebracht hat. Seit wann kann über die Personalabteilung einer Firma direkt in die demokratischen Rechte einer Belegschaft eingegriffen werden?
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