Voller Erfolg vor Gericht! Schirmherr Stefan Engel zu Unrecht als „Gefährder“ kriminalisiert! Jetzt zum Rebellischen Musikfestival am 27./28. August kommen!
Das Rebellische Musikfestival findet am 27./28. August zum vierten Mal statt, diesmal im Gelsenkirchener Revierpark Nienhausen. Es steht für eine rebellische, antifaschistische und revolutionäre Kultur. 2018 starteten das Bundesinnenministerium unter Horst Seehofer und die Thüringische Rot-Rot-Grüne Landesregierung unter Bodo Ramelow in trauter Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz und BKA den Versuch, das Festival zu verhindern. Stefan Engel, neben Konstantin Wecker und vielen anderen, einer der Schirmherren des Festivals, wurde zum „Gefährder“ und damit zum Terroristen erklärt. Als Vorwand galt der Auftritt der fortschrittlichen türkischen Band Grup Yorum, die weder in der Türkei noch in Deutschland verboten ist. Dieser Versuch scheiterte! Das Rebellische Musikfestival wurde zu einem begeisternden Erfolg.
Jetzt, drei Jahre später, wurde endlich die Klage von Stefan Engel dagegen zugelassen. Am 3. August erklärte das [...]
Demo für einen grünen Kornmarkt: Umwelt für die Bundestagswahl doch nicht so wichtig?
Für die Demonstration für einen grünen Kornmarkt vom 7. August 2021 lud AUF Witten alle demokratisch gesinnten Bewerber des Wahlkreises 139 EN II ein, ihre Positionen darzulegen. Lediglich Achim Czylwick, der für die Internationalistische Liste/MLPD kandidiert, kam zu der Demo und Stand Rede und Antwort. Daraufhin wurde folgender Brief verfasst:
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Hochwassergeschädigte und Hartz IV, Anspruch auf Sozialleistungen
Harald Thome‘ Sozialreferent aus Wuppertal hat um Veröffentlichung nachfolgender Kurzinfos zu sozialrechtlichen Ansprüchen von Hochwassergeschädigten gebeten:
Hochwassergeschädigte können Leistungsansprüche nach dem SGB II und SGB XII haben. SGB II für Arbeitsfähige und SGB XII für nicht Arbeitsfähige und Altersrentner.
Die Ansprüche beinhalten:
a. Unterkunftskosten
Die Übernahme von Unterkunftskosten, also auch Hotel- und Pensionszimmern, wenn die derzeitige Unterkunft unbewohnbar ist. Zu den Unterkunftskosten können im Einzelfall auch Kosten für Entsorgung von nicht mehr verwertbarem Hausrat, Stromkosten für Trockner und vergleichbarer Kosten zur Bewohnbarmachung von Wohnungen und auch Eigentum gehören. Ebenso können dazu laufende Kosten für Eigentum (Zinsen und Betriebskosten, aber keine Tilgung) gehören.
Durch die Regelungen im Sozialschutzpaket gelten derzeit alle Unterkunftskosten als angemessen (§ 67 Abs. 3 SGB /§ 141 Abs. 3 SGB XII).
Ein Verweis auf eine Notunterkunft wäre [...]
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