Hunderte Stellen stehen in Witten auf der Kippe
die WAZ hat zu dem am 29.07. im Wittener Lokalteil erschienenen Artikel ZF-Betriebsrat: Hunderte Stellen stehen in Witten auf der Kippe folgenden Leserbrief unseres ehemaligen langjährigen Ratsmitglieds Achim Czylwick veröffentlicht:
Kritik am Kapitalismus
Beim Lesen des Artikels zur Arbeitsplatzvernichtung bzw. möglichen Schließung des Standorts Witten von ZF drängt sich mir die Frage auf, warum keiner den Kapitalismus kritisiert und an den Pranger stellt. Der Konzern will 14.000 Arbeitsplätze vernichten - nur um im internationalen Konkurrenzkampf die Profite zu steigern. Die Arbeitskräfte müssen so billig wie möglich sein. Der Kapitalismus ist eben ein System, das mit der Ausbeutung von Millionen, Reichtum für wenige Milliardäre schafft. Wird das akzeptiert, wie es der Betriebsratsvorsitzende Frank Blasey tut, macht er sich handlungsunfähig.
Lohnverzicht, Abfindungen usw. kommen dem Profitstreben des Konzerns entgegen. Das nimmt ZF mit, bevor sie das Werk schließen, das es seit 130 Jahren in Witten gibt. Erst auf der Grundlage einer schonungslosen Kritik am Kapitalismus ist ein konsequenter Kampf um die Arbeits- und Ausbildungsplätze [...]
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Bürgermeister und Rat ignorieren Vorschläge zum grünen Kornmarkt
Am kommenden Samstag, 03.08.2024 um 11.00 Uhr findet in der Bahnhofstraße am Eingang zum Ratshausplatz wieder eine Demonstration für einen grünen Kornmarkt ohne Bebauung statt.
Diesmal steht sie unter dem Zeichen des Protestes, wie vom Bürgermeister und zwei Ausschüssen des Stadtrats mit dem Vorschlag umgegangen wird, den Kornmarkt mithilfe eines ehrenamtlichen und unentgeltlichen Einsatzes Wittener Einwohner zu begrünen. Damit soll eine deutliche Verbesserung von Klima und Luftqualität in der Innenstadt erreicht werden, ohne dass es an den klammen Finanzen scheitern müsste.
In der Gemeindeordnung NRW steht dazu unter § 24: „Jede Einwohnerin oder jeder Einwohner … hat das Recht, sich … mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat … zu wenden. ... Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden kann der Rat einem Ausschluss übertragen. Der Antragsteller ist über die Stellungnahme zu den Anregungen und Beschwerden zu unterrichten.“
Dieses Recht haben wir mit einem Bürgerantrag gemäß § 24 GO wahrgenommen. Wir konnten unser Anliegen mündlich vor dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klima vortragen. Anders als im Gesetz vorgesehen, haben sich diese Ausschüsse aber weder inhaltlich mit dem Antrag beschäftigt, noch Anstalten gemacht, eine [...]
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